Goldene Bieridee 2017 geht nach Bad Reichenhall
Das Reichenhaller Reinheitsgebot
Es ist nicht ungewöhnlich, dass zwischen einer historisch bedeutsamen Erfindung oder Weichenstellung und deren gebührender öffentlicher Würdigung geraume Zeit verstreicht. Ganze 524 Jahre hat es indes gedauert, bis der inzwischen als „Reichenhaller Reinheitsgebot“ bekannt gewordenen Bierverordnung die Ehre der Goldenen Bieridee zuteilwerden konnte. Nach 2016 geht die begehrte Auszeichnung wieder ins Bechtesgadener Land, vor einem Jahr wurde die Kooperation “Die bayerischen Heimatbrauer” mit dem Preis bedacht.
Das lag aber vor allem daran, dass man bis vor kurzem einfach nicht wusste, dass die alte Salinenstadt Reichenhall bereits seit 1493 über eine eigene Bierordnung verfügte, die jeden Brauer in die Pflicht nahm. Dort hieß es unter anderem sehr dezidiert: „Ein jeder Brauer soll gemäß dem Eid, den er geschworen hat, nichts anderes für das Bier gebrauchen als gut beschautes und sachgerecht hergestelltes Malz, Wasser und Hopfen.“ Jetzt erhielt der Bad Reichenhaller Stadtheimatpfleger Dr. Johannes Lang die Auszeichnung „Goldene BierIdee 2017“. Damit würdigte der Bayerische Brauerbund Langs Entdeckung des Reichenhaller Reinheitsgebots von 1493, das 2016 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt und vor allem in der Fachwelt mit großem Interesse aufgenommen worden war.
Im Bayerischen Hauptstaatsarchiv war Dr. Johannes Lang auf die Urkunde aufmerksam geworden, hatte ihre Bedeutung für die Entstehung eines gesamtbayerischen Reinheitsgebots erkannt und beschrieben. Die Bierordnung, die der Wittelsbacher Herzog Georg von Bayern-Landshut, genannt „der Reiche“, am 07. Februar 1493 für Reichenhall erlassen hatte, regelte neben den zu verwendenden Rohstoffen unter anderem auch deren strenge Qualitätskontrollen, die Besteuerung des Bieres sowie die Festsetzung des Bierpreises in der Stadt. Die jährlich gemeinsam vom Bayerischen Brauerbund und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Bayern verliehene Auszeichnung der „Goldenen BierIdee“ richtet sich an Firmen, Institutionen, Vereine und Personen, die sich in besonderer Weise um den Stellenwert des Bayerischen Bieres verdient gemacht haben.