Sehr geehrter Gast,
die Bad Reichenhall Tourismus & Stadtmarketing GmbH, Wittelsbacher Str. 15, 83435 Bad Reichenhall - nachstehend BRM abgekürzt - bietet über das Gastgeberverzeichnis für die Region und die Buchungsplattform www.bad-reichenhall.de Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber" genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend das Vermittlungsverhältnis zur BRM. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Stellung der BRM; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Die BRM ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit die BRM eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen der Gastgeber vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der BRM selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die BRM lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
1.3. Die BRM hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der BRM vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der BRM als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der BRM) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die BRM im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der BRM aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der BRM herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
e) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.
5. An- und Abreise
5.1. Anreisezeit und Abreisezeit des Gastes richten sich nach den zwischen dem Gastgeber und dem Gast im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen bzw. den entsprechenden Hinweisen in der Buchungsbestätigung.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
c) Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
d) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der BGLT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermit-telt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Die BGLT und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder die BGLT noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilneh-men. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für die BGLT oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastauf-nahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart|München, 2004 – 2018
Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
Berchtesgadener Land Tourismus GmbH (BGLT)
Geschäftsführung: Dr. Brigitte Schlögl
Maximilianstraße 9, 83471 Berchtesgaden
Tel.: +49-8652-65650-0, Fax: -99
AGB zum Vertrieb von Eintrittskarten bei Veranstaltungen
der Bayerischen Staatsbades Bad Reichenhall Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain
2.1 Anwendungsbereich Kartenvertrieb
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde finden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung auf alle Vereinbarungen zwischen der
Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain und den
- Mietern von Räumlichkeiten (§ 1.1 bis 1.27, Seiten 1 bis 3)
- Käufern von Eintrittskarten (§ 2.1 bis 2.23, Seiten 4 bis 6)
2.2 Vertragsbedingungen Vertrieb von Eintrittskarten
a. Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung-en zwischen der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain für Veranstaltungen in ihren Liegenschaften in Bad Reichenhall (Kurgastzentrum, Kgl. Kurhaus, Wandelhalle mit Konzertrotunde), in Bayerisch Gmain (Haus des Gastes) sowie in anderweitigen Spielstätten und mit deren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte und/oder einer Abonnementkarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
b. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen der Kur-GmbH, für Fremdveranstaltungen sowie für ausgewählte Veranstaltungen Dritter mit anderen Partnern (bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen).
c. Für Sonderveranstaltungen können von den Geschäfts-bedingungen abweichende Regelungen vereinbart werden.
2.3 Anfangszeiten und Einlass
a. Nur die offiziellen Wochen- bzw. Monatsspielpläne, die in den von der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangs-zeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain keine Gewähr.
b. Die Räumlichkeiten werden im Regelfall eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet, im Allgemeinen beginnen dann auch Einlass, Garderobe und Bewirtung.
c. Zu spät eingetroffene Personen können nach Beginn einer Veranstaltung erst zu einem von der Saaldienst-leitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zu-schauerraum eingelassen werden. Aus Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler ist dies im Einzelfall in den Klatschpausen zwischen den Stück-en, erst zur Pause oder gar nicht möglich. Daraus er-wachsen keinerlei Ansprüche gegenüber der Kur-GmbH.
2.4 Öffnungs- / Verkaufszeiten
a. Die Tageskassen und der telefonische Verkauf der Tourist-Informationen sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Kur-GmbH Bad Reichenhall/ Bayerisch Gmain sowie auf dem Internetportal
www.bad-reichenhall.com und den Aushängen angegebenen Zeiten geöffnet.
b. Innerhalb der Öffnungszeiten können Karten für alle Eigenveranstaltungen der Kur-GmbH sowie für viele Fremdveranstaltungen erworben werden.
c. Die Abend- / Tageskasse öffnet eine Stunde vor und schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn, es werden ausschließlich Eintrittskarten für die jeweilige Abend- / Tagesvorstellung verkauft.
2.5 Eintrittspreise und Ermäßigungen
a. Die Vorstellungen werden verschiedenen Preis-kategorien zugeordnet, die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden.
b. Weitere Leistungen (Fahrkarten, Garderoben, Programmhefte, Textbücher etc.) sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.
c. Ermäßigungen können insbesondere gewährt werden für
- Abonnenten, Besucherorganisationen
- Schüler, Studenten
- Inhaber von Staatsbad Gast- oder Jahreskarten
- Eine Begleitperson von Rollstuhlfahrern
- Eine Begleitperson von Schwerbehinderten
Personen mit der Kennung „B“ im Ausweis
Die Ermäßigungsberechtigung ist auf Verlangen beim Erwerb und beim Einlass zur Veranstaltung vorzulegen. Diese Regelung gilt nur für ermäßigungsberechtigte Besucher, die ihre Karten im Vorverkauf bei der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain bzw. anderen von dieser legitimierten Vorverkaufsstellen bzw. Ticketsystemen direkt erworben haben. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Allerdings können für diese an den Kassen der Kur-GmbH reguläre Eintrittskarten - unter Anrechnung des geleisteten Anteils - zum vollen Kassenpreis erworben werden.
2.6 Schriftlicher Verkauf
a. Schriftliche Bestellungen per Post, Fax, E-Mail und Online-Bestellformular werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs im Regelfall spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
b. Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden. Das gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammenliegende Vorstellungen eines Werkes. Die eingegangenen Bestellungen werden im Losverfahren bearbeitet.
c. Soweit der Bestellung keine Kreditkartennummer (mit Gültigkeitsdatum) beigefügt ist, erfolgt der Verkauf über Vorkasse oder Nachnahme. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungs-betrages muss innerhalb der angegebenen Frist bei der Tageskasse vorliegen. Anderenfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.
d. Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Kosten und Risiko zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Karten, welche mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein gültiger Ausweis vorzulegen.
e. Für schriftlich bestellte Karten wird bei Postversand eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro (inkl. Porto)
je Versandvorgang erhoben.
2.7 Kartenvorverkauf an den
Schaltern der Tourist-Informationen
a. Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den
jeweiligen Programmankündigungen.
b. Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. 2.6 b.).
2.8 Telefonischer Verkauf
a. Telefonische Bestellungen sind mit Beginn des
Kartenvorverkaufs (vgl. 2.7) möglich.
b. Soweit bei der telefonischen Bestellung keine Kreditkartennummer
(mit Gültigkeitsdatum) angegeben wird, erfolgt der Verkauf über Vorkasse oder Nachnahme. Die Bestellungen werden erst mit Zahlungseingang nach
Rechnungsstellung verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag der Aufführung an der Tageskasse bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.
c. Nrn. 2.6 b., d. und e. gelten entsprechend.
2.9 Online-Bestellung und Online-Verkauf
a. Online-Bestellungen und Online-Verkauf sind mit Beginn
des Kartenvorverkaufs (vgl. 2.7) möglich.
b. Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit
Kreditkarte erfolgen. Eine Einlösung von Geschenkgutscheinen sowie von
Kundenguthaben ist beim Online-Verkauf nicht möglich.
c. Nrn. 2.6 b., d. und e. gelten entsprechend.
d. Bei Teilnahme am TicketDirekt-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer zum Herunterladen der TicketDirekt-Eintrittskarte im PDFFormat übermittelt. Die Personalisierung der Ticket Direkt-Eintrittskarte mit Namen und Geburtsdatum dient dem Schutz des Kunden, um eine missbräuchliche
Vervielfältigung zu verhindern.
e. Die vom Käufer ausgedruckte TicketDirekt-Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt einer einzigen Person und darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige
Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder
Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des vom Käufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der TicketDirekt-Eintrittskarte.
f. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der TicketDirekt-Eintrittskarte und jegliche elektronische Weiterverarbeitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.
2.10 Datenschutzbestimmungen
a. Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Die
Kunden haben das Recht auf Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten,
Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten.
b. Sofern Kunden bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt haben, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und die Kunden über weitere Angebote der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain informiert. Die Einwilligung kann von Kunden jederzeit widerrufen
werden.
2.11 Kartenrückgabe, Fernabsatzgesetz
a. Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder
zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein
Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum
vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
b. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
c. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des
Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von
Eintrittskarten.
d. Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungstermin zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.
e. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf
Tagen geltend gemacht wird.
f. Keine Erstattung von Reisekosten bei Absage einer Veranstaltung.
Ob eine Veranstaltung wie geplant stattfindet ist vor der Anreise unter www.bad-reichenhall.com ersichtlich.
g. In den Fällen Nr. 2.11 d., e. und f. sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.
2.12 Kartenverlust
Bei Verlust einer Eintrittskarte kann einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn die Besucher unter genauer Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen, welche Karte gelöst wurde. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, haben grundsätzlich die Inhaber der
Originalkarte Vorrang vor den Besitzern der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.
2.13 Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
a. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist
unzulässig, es sei denn, die Kur-GmbH Bad Reichenhall/ Bayerisch Gmain und/oder der jeweilige Fremdveranstalter haben ihre vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur
durch eine Karte begründet, die unmittelbar von der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain bzw. vom jeweiligen Fremdveranstalter oder von einem mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters autorisierten
Dritten (von einem Ticketsystem wie z. B. CTS-Eventim, München Ticket, Ö-Ticket) erworben wird.
b. Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain kann die Abgabe an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.
c. Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
2.14 Garderobe Königliches Kurhaus, Kurgastzentrum
a. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bild-/ Tonaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal kostenpflichtig abzugeben.
b. Mit dem Verkauf einer Garderobenmarke haftet die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände und beträgt höchstens 250.- Euro, keine Haftung für Tascheninhalte.
c. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen nur dann ohne Garderobenmarke ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Person berechtigter Empfänger ist. Bei Verlust der
Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
2.15 Garderobe Wandelhalle mit Konzertrotunde, Konzertpavillon, Haus des Gastes Bayerisch Gmain
a. Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bild-/Tonaufzeichnungsgeräte) kann auf den kostenlos bereit-gestellten Garderobenständern seitens der Besucher selbständig und auf eigenes Risiko aufgehängt werden.
b. Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain und/ oder der jeweilige Fremdveranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen.
2.16 Garderobe in anderweitigen Spielstätten
a. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung einer Garderobe.
b. Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain und/ oder der jeweilige Fremdveranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen.
2.17 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain gefunden werden, sind beim hauseigenen Personal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem hauseigenen Personal anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§978 ff. BGB.
2.18 Hausrecht
a. Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher
aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Person die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
b. Die Besucher dürfen lediglich den auf ihren Eintrittskarten ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat eine Person einen Platz eingenommen für den sie keine gültige Karte besitzt, kann die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain den Differenzbetrag erheben oder die Person aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
c. Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain sind untersagt.
d. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
e. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
2.19 Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen und Maßnahmen nach Nr. 2.18 a. nach sich ziehen.
2.20 Haftung
Für Schäden, die eine Person in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain erleidet, haften die Kur-GmbH Bad Reichenhall/ Bayerisch Gmain, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
2.21 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG
Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
2.22 Besondere Regelungen
Die Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.
2.23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. April 2017 in Kraft. Mit Ablauf des 31. März 2017 treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kur-GmbH Bad Reichenhall/Bayerisch Gmain vom 1. August 2016 außer
Kraft.
2.24 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.