GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Gäste,
die Berchtesgadener Land Tourismus GmbH – nachstehend
BGLT abgekürzt – bietet über das Gastgeberverzeichnis
für die Region und die Buchungsplattform www.
berchtesgaden.de Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe
und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser,
Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen),
nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend
dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden
Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber
zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags
und regeln ergänzend das Vermittlungsverhältnis zur
BGLT. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig
durch.
Stellung der BGLT
Die BGLT hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen
ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung
eines Vermittlers. Sie haftet nicht für die Angaben des
Gastgebers zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige
Haftung der BGLT aus dem Vermittlungsvertrag bleibt
hiervon unberührt. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle
Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage
das von der BGLT herausgegebene Gastgeberverzeichnis
ist, bzw. bei Buchungen über Internetportale
der BGLT. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem
Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
zu vereinbaren, bzw. individuelle und
abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen
zu treffen. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote,
Verträge über Gästeführungen oder sonstige
Angebote des Gastgebers oder der BGLT.
Vertragsschluss
Für alle Buchungsarten gilt:
Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung
des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft
und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(z. B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung)
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des
Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft
erklärt. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der
Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast rechtsverbindlich sind. Im
Regelfall wird der Gastgeber oder die BGLT zusätzlich
eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische
Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher
Mündlicher oder telefonischer Bestätigung
jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss,
wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder
des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin,
abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein
verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den
Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der
Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung
durch den Gastgeber bzw. die BGLT bedarf, zu
Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses
Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne
Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung
oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den
Vertragsabschluss:
Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetportal erläutert. Dem Gast steht
zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder
zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur
Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen
sind angegeben.
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber
den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich
an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen
eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in
seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes
anzunehmen oder nicht.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
des Gastgebers bzw. der BGLT als dessen
Vermittler beim Gast zu Stande. Erfolgt die Buchungsbestätigung
sofort nach Vornahme der Buchung des
Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende Darstellung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der
Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung
dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm
zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über
den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird
dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum
Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit
des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird
der Gastgeber bzw. die BGLT dem Gast zusätzlich eine
Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail,
E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang
einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung
ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für
die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten
ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht
anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen
sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig
abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser,
Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw.
Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem
Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der
Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils
und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen
Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen
Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung
der Unterkunft zu bemühen.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und,
soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen. Nach den von der Rechtsprechung
anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter
Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an
den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils
bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten, jedoch
ohne Kurtaxe):
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich
vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine
ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die
vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine
anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises
sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen. Die Rücktrittserklärung ist
aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber,
nicht an die BGLT zu richten und sollte im Interesse des
Gastes schriftlich erfolgen.
An- und Abreise
Anreisezeit und Abreisezeit des Gastes richten sich nach
den zwischen dem Gastgeber und dem Gast im Einzelfall
getroffenen Vereinbarungen bzw. den entsprechenden
Hinweisen in der Buchungsbestätigung.
Ist eine Anreisezeit danach verbindlich festgelegt, gilt
für verspätete Anreisen. Der Gast ist verpflichtet dem
Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt
Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist
oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten
erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber
berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen
in Ziff. 5. entsprechend. Teilt der Gast eine spätere Ankunft
mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich
ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 4.4
und 4.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit
zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat
vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren
Belegung einzustehen.
Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum
vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung
spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der
Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast;
Kündigung durch den Gastgeber
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen
sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst,
nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z. B. bei Schwimmbad
und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen
und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber
der BGLT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes
ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber
im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist
zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich
ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber
erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt
oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des
Aufenthalts unzumutbar ist.
Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet
einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb
des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter,
so gelten für den Zahlungsanspruch des
Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag
nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte
Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung
unberührt. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die
während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft
vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung,
bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber
dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag
bzw. der BGLT aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld,
die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers,
bzw. der BGLT oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem
Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.
Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen
beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftrag-geber von
Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber,
bzw. der BGLT als Schuldner Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben
zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der BGLT
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw.
die BGLT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw.
dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der BGLT
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes
gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Der
Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber
bzw. die BGLT nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen des Gastgebers bzw. der BGLT gegen den
Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des
Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw.
Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Gastgebers vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart
Reiseveranstalter ist:
Berchtesgadener Land Tourismus GmbH
Geschäftsführerin: Maria Stangassinger
Amtsgericht Traunstein / Reg.Nr.: HRB 6125
Maximilianstraße 9 / 83471 Berchtesgaden
+49 86 52 65 650-0
www.berchtesgaden.de | info@bglt.de
der Gastgeber im Berchtesgadener Land
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