REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE
Sehr geehrte Gäste,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden
Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen
werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages,
den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt
- mit der Berchtesgadener Land Tourismus, nachstehend
BGLT abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Bitte
lesen sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch.
Vertragsschluss
Für alle Buchungsarten gilt:
Grundlage des Angebots der BGLT und der Buchung
des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots
und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
soweit diese dem Reisenden bei der
Buchung vorliegen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der BGLT
vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung
oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
Für alle Buchungen, ausgenommen Onlinebuchungen
nach Ziff. 1.3, gilt:
Mit der Buchung, die keiner bestimmten Form bedarf,
bietet der Kunde der BGLT den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem
Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)
durch die BGLT zustande, die keiner Form bedarf, mit
der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Reisenden rechtsverbindlich
sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen
übermittelt die BGLT eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche
oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei
entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer
Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen
Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden
nicht zugeht. Unterbreitet die BGLT auf Wunsch des
Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend
von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches
Vertragsangebot der BGLT an den Reisenden. In
diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden
Rückbestätigung der BGLT (die jedoch im
Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses
Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls
genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen
oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung,
Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen
annimmt.
Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation
über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im
entsprechenden Internetauftritt der BGLT erläutert.
Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben,
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert
wird. Soweit der Vertragstext von der BGLT im Onlinebuchungssystem
gespeichert wird, wird der Reisende
über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Reisende der BGLT
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem
Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen
eines Reisevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Die BGLT ist vielmehr frei in ihrer
Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen
oder nicht.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
der BGLT beim Reisenden zu Stande. Erfolgt
die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der
Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt
der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm
zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über
den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird
dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und
zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.
Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten
zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die BGLT
wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der
Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post
oder Fax übermitteln.
Anzahlung/Restzahlung
Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung
oder Annahme eines Angebots von BGLT) und nach
Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB
ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet
wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises.
Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben
ist 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls
im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist.
Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist
der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
Abweichend von den Regelungen in Ziffer 2.1 und 2.2
entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung
für die Zahlungsfälligkeit, wenn die Reise
nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung
einschließt und der Reisepreis EURO 75,- nicht übersteigt
oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung
zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen
und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer
2.1 und 2.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung
vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige
Anzahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.
Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur
Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären.
Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der BGLT.
Bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn berechnet
die BGLT keine Rücktrittskosten nach Ziff. 3.3
oder 3.6.
In jedem Fall eines Rücktritts durch den Reisenden später
als 8 Wochen vor Reisebeginn steht der BGLT Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen
der BGLT wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
30 % des Reisepreises
vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:
50 % des Reisepreises
vom 14. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn:
80 % des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise:
90 % des Reisepreises
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit wird dringend
empfohlen.
Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der BGLT nachzuweisen,
dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen.
In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung
der geringeren Kosten verpflichtet.
Die BGLT behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit die BGLT nachweist, dass ihr wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. Macht die BGLT einen solchen
Anspruch geltend, so ist die BGLT verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung,
Ausschlussfrist)
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel
unverzüglich der BGLT anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann
nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber
dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb
ist nicht ausreichend.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt
oder ist dem Reisenden die Durchführung der
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der BGLT
erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende
den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§ 651e BGB) kündigen. Der Reisende hat Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen
innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen
Rückreisedatum gegenüber der BGLT unter der
nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden
entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende
Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet
unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht
bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber
dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung
wird dringend empfohlen.
Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung der BGLT für Schäden, die
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
oder die BGLT für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht von der BGLT zu vertretenden Gründen nicht
in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden
auf anteilige Rückerstattung. Die BGLT wird sich jedoch,
soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt,
beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen
und entsprechende Beträge an den Reisenden
zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen
Leistungsträgern tatsächlich an die BGLT zurückerstattet
worden sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart
Reiseveranstalter ist:
Berchtesgadener Land Tourismus GmbH
Geschäftsführerin: Maria Stangassinger
Amtsgericht Traunstein / Reg.Nr.: HRB 6125
Maximilianstraße 9 / 83471 Berchtesgaden
+49 86 52 65 650-0
www.berchtesgaden.de
info@bglt.de
der Berchtesgadener Land Tourismus GmbH
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